Unsere Geschäftsbedingungen
Lieber Gast,
wir hoffen, dass Sie in unserem Programm die passende Reise gefunden haben und begrüßen Sie im exklusiven Kreis der Gäste. Damit Sie genau wissen, was Sie von uns erwarten dürfen, lesen Sie bitte aufmerksam die nachstehenden
Hinweise und Bedingungen,
die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was Sie erwarten können und wofür wir einstehen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann schriftlich (E-Mail, Telefax), mündlich oder fernmündlich bei TURIZM TICARET A.S. (BTT) oder bei der Generalagentur Diva-Tours (DT) vorgenommen werden.
Die Anmeldung ist für den Reisenden bindendes Vertragsangebot. Mit der Bestätigung kommt es zum verbindlichen Vertrag. Bis dahin sind von uns und für uns abgegebene Erklärungen freibleibend. Bei Abweichung von der Anmeldung gilt die Bestätigung, wenn der Reisende nicht binnen einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung widerspricht. Mit der Anmeldung erkennt der Reisende für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen, als deren Vertreter auch in der Folgezeit uns gegenüber auftritt und für deren Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen er uns gegenüber einsteht, die Reisebedingungen an. DT ist berechtigt, Erklärungen für uns abzugeben.
2. Zahlung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung mit der Bitte um eine Anzahlung von max. 15 %. Wird die geforderte Anzahlung nicht innerhalb einer Woche ab Zugang der Buchungsbestätigung bezahlt, so wird der Reisevertrag gegenstandslos. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, wird der Rest des Reisepreises 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. Sollten die Reisedokumente dem Anmeldenden wider Erwarten nicht 8 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit uns oder DT in Verbindung zu setzen. Nach Erhalt der Reiseunterlagen hat der Reisende diese auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen, ggf. uns oder DT zu informieren, damit eine Korrektur vorgenommen werden kann.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistung ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung der Internetseite und aus dem Inhalt der Reservierungs- und Reisebestätigungsschreiben.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll im Interesse des Reisekunden insb. aus Nachweisgründen schriftlich erklärt werden. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise kann BTT Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen die unter dem Punkt 5 (Stornogebühren) aufgelistet sind. (für Flugvermittlung gelten gesonderte Bedingungen)
5. Stornogebühren
• bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtbetrages
• bei Rücktritt von 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtbetrages
• bei Rücktritt von 44 bis 21 Tage vor Reisebeginn 80 % des Gesamtbetrages
• bei Rücktritt ab 20 Tage vor Reisebeginn 90 % des Gesamtbetrages
Bei Rücktritt am Reisetag oder danach können wir keine Rückerstattung gewähren. Maßgebend für die Berechnung der Stornogebühren ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns oder bei DT. Dem Kunden ist es unbenommen, Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
6. Rücktritt durch BTT
Wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Umstände erheblich erschwert, gefährdet und beeinträchtigt wird kann BTT von Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten. In dem Fall werden alle eingezahlten Beiträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
Manche Reisen bedürfen einer Mindestteilnehmerzahl. Sollte die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann die entsprechende Reise von uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir eine Entscheidung über das Stattfinden der Reise so früh wie möglich treffen, spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn. Alle von Ihnen bezahlten Beträge werden wir Ihnen im Fall der Absage einer Reise in voller Höhe zurückerstatten. Weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht.
Für Vollcharter gelten gesonderte Konditionen.
Kündigung:
BTT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns, unseren Reiseleitern, unseren Gastgebern oder den Kapitänen unserer Schiffe nachhaltig stört.
7. Haftung von BTT
BTT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
• Die Richtigkeit der Beschreibung im Internet und Informationsbroschüren genannten Reiseleistungen
• Ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Vorschriften des jeweiligen Landes und Ziellandes.
• Für eine Sorgfältige Reisevorbereitung
Die vertragliche Haftung von BTT ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird und soweit BTT für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Diese Beschränkung gilt ebenfalls, wenn wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Im übrigen haftet BTT nicht für:
• Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Flughafentransfer, Besichtigungen, Ausflüge...)
• höhere Gewalt, Katastrophen, behördliche Anordnungen (Land- und Zielland), neue Zollbestimmungen (Land- und Zielland).
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen
9. Mitwirkungspflicht/Ausschluß von Ansprüchen/Verjährung
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und Event. entstehenden Schaden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu bringen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, entstehen ihm keine Ansprüche. Wir haben das Recht, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem BTT geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
10. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die Reiseteilnehmer verantworten die Einhaltung aller Pass, Visa, Devisen, Zoll und Gesundheitsvorschriften selbst. Einzelne Unwirksamkeiten der Bestimmungen des Reisevertrages haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu folgen.
11. Versicherungen
• Krankheitsfall: Der Reiseteilnehmer hat selbst für die Kosten die durch Krankheiten während der Reise entstanden sind aufzukommen. Wir bitten um entsprechende Abschluss der notwendigen Versicherungen.
• Wir empfehlen Reiserücktrittsversicherungen abzuschließen.
12. Sonstige Regelungen
* Wir bitten um Beachtung unserer Zeiten zur Einschiffung frühestens 17.00 Uhr und Ausschiffung spätestens um 11.00 Uhr.
* Die Kapitäne von BTT oder der vermittelten Yachten können nach eigenen ermessen um die Sicherheit der Reiseteilnehmer sicherzustellen bei sich anbahnenden Schlechtwetterverhältnissen die Reiseroute abbrechen.
* Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard behalten wir uns ausdrücklich vor.
* Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
13. Gerichtsstand
Der Reisende kann Turizm Ticaret A.S. nur an dessen Sitz verklagen. Der Sitz des Bahriyeli Turizm Ticaret A.S. befindet sich in Marmaris/Türkei.
Vollständige Adresse:
Turizm Ticaret A.S.
Tepe mah. Kordon Cad. No. 44/5
48700 Marmaris/Türkei
TermsOfService zum Download
|